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Freiraum Auflösungen

AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB“) für die Beauftragung von Dienstleistungen durch Kunden der Firma Freiraum-Auflösungen GmbH, Mühlenstraße 8a, 14167 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Justin Brunzel und Julian Hecht (nachfolgend „Freiraum“ genannt).

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese AGB sind Bestandteil aller Verträge, die Freiraum mit ihren Kunden über die angebotenen Dienstleistungen schließt. Sie gelten für alle Leistungen, die Freiraum gegenüber dem Kunden erbringt.

(2) Freiraum erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Freiraum stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu.

(3) Freiraum ist berechtigt, vertraglich geschuldete Leistungen durch Dritte (Subunternehmer) erbringen zu lassen.

(4) Mit der Inanspruchnahme der Dienstleistungen von Freiraum akzeptiert der Kunde diese AGB.

§ 2 Angebote, Vertragsschluss, Vertragsgegenstand

(1) Angebote von Freiraum werden auf Grundlage von Fotos, Videos oder einer Vor-Ort-Besichtigung erstellt. Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

(2) Der Vertrag kommt durch schriftliche oder textliche Bestätigung (z. B. E-Mail, WhatsApp) des Angebots durch den Kunden zustande. Spätestens gilt der Vertrag als wirksam geschlossen, wenn Freiraum mit der Leistungserbringung beginnt.

(3) Unvorhergesehene Mehraufwendungen, die sich erst im Rahmen der Leistungserbringung ergeben und bei der Angebotserstellung nicht erkennbar waren, sind vom Kunden zusätzlich zu vergüten. Freiraum informiert den Kunden hierüber unverzüglich.

(4) Vertragsgegenstand sind insbesondere Wohnungsauflösungen, Hausauflösungen, Entrümpelungen, Gewerbeauflösungen und verwandte Dienstleistungen gemäß dem jeweiligen Angebot.

§ 3 Preise, Zahlungsbedingungen, Stornierung

(1) Es gelten die im jeweiligen Angebot genannten Preise. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht anders angegeben.

(2) Gewerbliche Kunden: Die Zahlung ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.

(3) Private Kunden: Die Zahlung erfolgt in bar oder per Überweisung unmittelbar nach Abschluss der Leistung, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

(4) Verwertbare Gegenstände, die im Rahmen der Auflösung anfallen, können einvernehmlich als Teil der Leistungserfüllung angerechnet werden. Die Anrechnung wird im Angebot oder in einer gesonderten Vereinbarung festgehalten.

(5) Bei Stornierung durch den Kunden gelten folgende Stornogebühren, bezogen auf den vereinbarten Auftragswert:

§ 4 Termine und Fristen

(1) Verbindliche Termine und Fristen bedürfen der schriftlichen oder textlichen Bestätigung durch Freiraum.

(2) Freiraum ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen, sofern dies dem Kunden zumutbar ist.

(3) Bei höherer Gewalt, Streik, behördlichen Maßnahmen oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen, die Freiraum nicht zu vertreten hat, verlängern sich vereinbarte Fristen um die Dauer der Behinderung. Ein Schadensersatzanspruch des Kunden ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

§ 5 Abnahme von Leistungen

(1) Der Kunde ist verpflichtet, die von Freiraum erbrachten Leistungen nach Fertigstellung abzunehmen. Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Kunde nicht unverzüglich nach Fertigstellung schriftlich begründete Einwendungen erhebt.

(2) Wegen unwesentlicher Mängel kann der Kunde die Abnahme nicht verweigern.

§ 6 Halteverbotsschilder

(1) Die Bestellung von Halteverbotszonen erfolgt separat. Hierfür ist eine Vorlaufzeit von mindestens 7 bis 10 Arbeitstagen erforderlich.

(2) Die Kosten sind per Vorkasse zu entrichten (PayPal, Kreditkarte oder Überweisung).

(3) Freiraum übernimmt keine Haftung für Diebstahl, Vandalismus oder Beschädigung der aufgestellten Halteverbotsschilder.

(4) Die Erteilung der behördlichen Genehmigung kann nicht garantiert werden. Bereits entstandene Aufwendungen sind auch bei Nichterteilung der Genehmigung vom Kunden zu erstatten.

§ 7 Container

(1) Die Bestellung von Containern erfolgt separat. Hierfür ist eine Vorlaufzeit von mindestens 7 Arbeitstagen erforderlich.

(2) Die Kosten sind per Vorkasse zu entrichten.

(3) Kostenfreie Stornierung ist bis 2 Werktage vor dem geplanten Liefertermin möglich. Bei späterer Stornierung oder Nichtannahme wird eine Leerfahrtsgebühr von 99 Euro berechnet.

(4) Der Kunde ist für die Einholung aller erforderlichen behördlichen Genehmigungen für die Containeraufstellung selbst verantwortlich.

§ 8 Haftung

(1) Der Kunde ist verpflichtet, Gegenstände, die nicht beräumt werden sollen, deutlich und unmissverständlich zu kennzeichnen. Für nicht gekennzeichnete Gegenstände übernimmt Freiraum keine Haftung.

(2) Für Wertgegenstände, Dokumente, Bargeld und persönliche Gegenstände, die der Kunde nicht vorher gesichert hat, übernimmt Freiraum keine Haftung.

(3) Freiraum haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(4) Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf die Höhe der vereinbarten Vertragsvergütung begrenzt. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von Freiraum.

§ 9 Datenschutz

Freiraum verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Einzelheiten sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(4) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen zwischen Freiraum und gewerblichen Kunden ist Berlin.

Stand: Februar 2026

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