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Freiraum Auflösungen
Wohnungsauflösung nach Todesfall – Freiraum-Auflösungen Berlin

Wohnungsauflösung nach einem Todesfall – was Hinterbliebene und Erben wissen müssen

Diskret, respektvoll und termingerecht – wir übernehmen die vollständige Auflösung.

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Freiraum-Auflösungen übernimmt die Wohnungsauflösung nach einem Todesfall in Berlin – diskret, respektvoll und termingerecht. Wir kümmern uns um die gesamte Beräumung der Wohnung, sichern Wertgegenstände für die Erben und übergeben die Räume besenrein an den Vermieter.

Wenn Sie bereits wissen, dass Sie Unterstützung brauchen – rufen Sie uns an. Wir nehmen uns Zeit, auch kurzfristig.

Sonst lesen Sie gern weiter – in Ihrem Tempo.

Wenn ein Angehöriger verstirbt: Was mit der Wohnung passiert

Der Tod eines nahestehenden Menschen ist eine der schwierigsten Situationen im Leben. Gleichzeitig drängen praktische Fragen: Wer kündigt den Mietvertrag? Bis wann muss die Wohnung geräumt sein? Was passiert mit dem Hausrat? Viele Hinterbliebene stehen diesen Aufgaben zum ersten Mal gegenüber – und das in einer Phase, in der Trauer und Organisation gleichzeitig bewältigt werden müssen.

Genau an dieser Stelle setzen wir an. Freiraum-Auflösungen räumt Wohnungen nach einem Sterbefall so, dass Erben und Angehörige sich auf das Wesentliche konzentrieren können. Wir übernehmen die vollständige Auflösung – von der ersten Sichtung des Nachlasses bis zur Schlüsselübergabe an den Vermieter. Und wir tun das mit dem Respekt und der Sorgfalt, die eine solche Situation verlangt.

Wohnungsauflösung, Haushaltsauflösung, Hausräumung – welche Begriffe meinen dasselbe?

Für die Situation nach einem Sterbefall werden viele Begriffe verwendet: Wohnungsauflösung, Haushaltsauflösung, Wohnungsräumung, Nachlassräumung, Hausräumung, Wohnung auflösen, Wohnung ausräumen. In der Praxis meinen fast alle dasselbe – die vollständige Räumung der Wohnung eines Verstorbenen. Im sprachlichen Detail gibt es dennoch Unterschiede:

Wohnungsauflösung nach Todesfall: Der geläufigste Begriff. Beschreibt die komplette Räumung und Übergabe einer Mietwohnung nach dem Tod des Bewohners. Umfasst Sichtung, Sortierung, Entsorgung und besenreine Übergabe.

Haushaltsauflösung nach Todesfall: Betont den Fokus auf den Hausrat – Möbel, Textilien, Geschirr, persönliche Gegenstände. Wird häufig bei Seniorenhaushalten verwendet, in denen sich über Jahrzehnte vieles angesammelt hat. Die Leistung ist identisch mit der Wohnungsauflösung.

Wohnungsräumung / Hausräumung nach Todesfall: Unterstreicht den physischen Akt der Räumung. Auch hier: gleicher Service, andere Wortwahl. „Hausräumung" wird meist verwendet, wenn es um ein ganzes Einfamilienhaus geht – dafür haben wir eine eigene Seite zur Hausauflösung in Berlin.

Nachlassräumung / Nachlassauflösung: Verweist stärker auf den rechtlichen Zusammenhang mit dem Nachlass. Wird häufig von Nachlasspflegern, Testamentsvollstreckern oder Insolvenzverwaltern verwendet. Wir arbeiten in solchen Fällen mit entsprechender Dokumentation und rechtssicherer Abrechnung.

Wohnung ausräumen / Wohnung auflösen nach Todesfall: Umgangssprachliche Varianten, die Hinterbliebene oft nutzen, wenn sie online nach Unterstützung suchen. Gemeint ist immer dasselbe: Die komplette Räumung der Wohnung, das Sichern persönlicher Unterlagen und Erinnerungsstücke und die besenreine Übergabe an den Vermieter.

Unabhängig vom gewählten Begriff ist unser Service derselbe: ein einfühlsamer, strukturierter Ablauf vom ersten Gespräch bis zur Schlüsselübergabe – zum Festpreis und mit transparenter Wertanrechnung aus dem Hausrat.

Fristen nach einem Todesfall: Mietvertrag und Räumungspflicht

Einer der drängendsten Punkte nach einem Sterbefall ist die Frage, wie viel Zeit tatsächlich für die Wohnungsauflösung bleibt. Die rechtliche Lage ist dabei eindeutig, aber vielen Erben nicht bekannt.

Mietvertrag und Sonderkündigungsrecht

Nach § 580 BGB geht der Mietvertrag eines Verstorbenen auf die Erben über. Das bedeutet: Die Erben treten automatisch in den laufenden Mietvertrag ein – mit allen Rechten und Pflichten, einschließlich der Mietzahlung. Sowohl Erben als auch Vermieter haben ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende. In der Praxis sieht das so aus: Verstirbt eine Person am 10. März, können die Erben bis zum 30. April kündigen. Die Wohnung muss dann bis Ende April geräumt und übergeben werden.

Räumungsfrist bei laufender Miete

Solange die Miete gezahlt wird, besteht grundsätzlich kein Anlass für den Vermieter, eine schnelle Räumung zu erzwingen. Allerdings summieren sich die Kosten: Miete, Nebenkosten, eventuell Strom und Heizung laufen weiter. In unserer Erfahrung ist es deshalb sinnvoll, die Auflösung zügig – aber nicht überstürzt – anzugehen. Wir planen die Räumung so, dass sie innerhalb der Kündigungsfrist abgeschlossen ist, ohne dass unter Zeitdruck Wertvolles übersehen wird.

Erbengemeinschaften und Nachlassgericht

Bei einer Erbengemeinschaft müssen alle Miterben der Kündigung und der Auflösung zustimmen. Das kann Abstimmungsaufwand bedeuten – besonders wenn sich die Erben nicht einig sind oder geografisch verstreut leben. Häufige Streitpunkte sind die Aufteilung von Wertgegenständen, die Frage, wer die Räumungskosten vorschießt, und ob einzelne Möbelstücke behalten werden sollen.

Wir unterstützen Erbengemeinschaften, indem wir die Besichtigung so koordinieren, dass alle Beteiligten teilnehmen können – auch per Videocall. Alle entnommenen Wertgegenstände werden einzeln dokumentiert und fotografiert, damit die Aufteilung transparent nachvollziehbar ist. Die Rechnung kann auf die Erbengemeinschaft ausgestellt werden. In solchen Fällen arbeiten wir auch mit Nachlassverwaltern oder gerichtlich bestellten Betreuern zusammen, um den Prozess rechtssicher abzuwickeln. Wenn Sie als Betreuer mit solchen Fällen betraut sind, finden Sie auf unserer Seite zur Zusammenarbeit mit Betreuern und Verwaltern weiterführende Informationen zum Ablauf.

Zusammenarbeit mit Testamentsvollstreckern

Wenn ein Testamentsvollstrecker eingesetzt ist, hat dieser die alleinige Verfügungsbefugnis über den Nachlass – einschließlich der Wohnungsauflösung. In diesen Fällen ist der Testamentsvollstrecker unser direkter Auftraggeber. Wir kennen die Anforderungen: lückenlose Dokumentation der Wertgegenstände, transparente Abrechnung und die Einhaltung testamentarischer Vorgaben. Die Zusammenarbeit mit Testamentsvollstreckern und Nachlassverwaltern gehört zu unserem Tagesgeschäft.

Unser Ablauf bei einer Wohnungsauflösung im Trauerfall

Bei einem Sterbefall arbeiten wir anders als bei einer regulären Auflösung. Jeder Schritt ist darauf ausgerichtet, dass nichts verloren geht, was für Hinterbliebene Bedeutung haben könnte – seien es Dokumente, Erinnerungsstücke oder Wertgegenstände.

Schritt 1: Persönliches Vorgespräch und Terminvereinbarung

Der erste Kontakt findet in der Regel telefonisch oder per WhatsApp statt. Julian Hecht, Geschäftsführer der Freiraum-Auflösungen GmbH, oder ein Mitarbeiter bespricht die Situation mit Ihnen: Um welche Art von Wohnung handelt es sich? Gibt es Fristen? Sind bereits Wertgegenstände gesichert worden? Auf dieser Grundlage vereinbaren wir einen Besichtigungstermin – in der Regel innerhalb von 48 Stunden.

Schritt 2: Vor-Ort-Besichtigung und Nachlasssichtung

Bei der Besichtigung erfassen wir den gesamten Hausrat und achten dabei besonders auf Wertgegenstände, persönliche Dokumente und Gegenstände mit ideellem Wert. Wir trennen klar zwischen dem, was entsorgt wird, dem, was die Erben behalten möchten, und dem, was über eine fachgerechte Nachlassverwertung noch einen finanziellen Gegenwert hat. Diese Sichtung ist kostenlos und unverbindlich.

Schritt 3: Transparentes Festpreisangebot

Nach der Besichtigung erhalten Sie ein schriftliches Angebot mit Festpreis. Der Preis berücksichtigt die Wohnungsgröße, den Füllgrad, etwaige Besonderheiten wie fehlender Aufzug oder Dachgeschoss und die gewünschten Zusatzleistungen. Falls sich im Haushalt tatsächlich verwertbare Gegenstände befinden, werden diese mit den Räumungskosten verrechnet – das nennen wir Wertanrechnung. Wichtig: Was tatsächlich verwertbar ist, klären wir bei der Besichtigung vor Ort. Bei einer 2-Zimmer-Wohnung mit durchschnittlicher Möblierung bewegen sich die Kosten einer Auflösung nach Todesfall erfahrungsgemäß zwischen 800 und 2.000 Euro, abhängig von Aufwand und Umfang der Reinigung.

Schritt 4: Räumung – sorgfältig und termingerecht

Am vereinbarten Tag räumt unser Team die Wohnung vollständig. Persönliche Gegenstände, die die Erben behalten möchten, werden vorher separiert und auf Wunsch verpackt oder zwischengelagert. Der Hausrat wird fachgerecht sortiert: Verwertbares geht in den Ankauf oder die Spende, der Rest wird nach den gesetzlichen Vorgaben entsorgt. Sondermüll – beispielsweise alte Farben, Chemikalien oder Medikamente – wird separat und nachweisgerecht entsorgt.

Schritt 5: Reinigung und besenreine Übergabe

Nach der Räumung reinigen wir die Wohnung besenrein, sodass sie direkt an den Vermieter übergeben werden kann. Bei Bedarf organisieren wir auch eine professionelle Grundreinigung. Die Übergabe erfolgt termingerecht, dokumentiert und – wenn gewünscht – gemeinsam mit dem Vermieter oder der zuständigen Hausverwaltung.

Was kostet eine Wohnungsauflösung nach einem Todesfall?

Die Kosten hängen von mehreren Faktoren ab, und pauschale Preisangaben wären unseriös. Trotzdem möchten wir Transparenz schaffen, damit Sie eine realistische Einschätzung haben.

Die wichtigsten Kostenfaktoren sind die Wohnungsgröße in Quadratmetern und Zimmerzahl, der Füllgrad – also wie viel Hausrat tatsächlich vorhanden ist –, die Zugänglichkeit (Erdgeschoss mit Zufahrt oder Dachgeschoss ohne Aufzug), die Art und Menge von Sondermüll sowie der Umfang der Reinigung nach der Räumung.

Erfahrungswerte aus unserer täglichen Arbeit: Eine möblierte 1-Zimmer-Wohnung im Erdgeschoss liegt zwischen 600 und 1.200 Euro. Eine vollständig eingerichtete 3-Zimmer-Wohnung im vierten Stock ohne Aufzug kann zwischen 1.500 und 3.000 Euro kosten. Wenn sich wertvolle Möbel, Antiquitäten oder Elektronik in der Wohnung befinden, reduziert unsere Wertanrechnung die Gesamtkosten spürbar.

Einen detaillierten Überblick über die Kostenstruktur und Einflussfaktoren bietet unser Ratgeber zu den Kosten einer Wohnungsauflösung.

Wer zahlt die Wohnungsauflösung nach einem Todesfall?

Eine Frage, die fast jede Erbengemeinschaft beschäftigt: Wer trägt die Kosten der Räumung? Grundsätzlich gilt: Die Kosten der Wohnungsauflösung sind Nachlassverbindlichkeiten. Das heißt, sie werden aus dem Nachlass bezahlt – also aus dem Vermögen des Verstorbenen, bevor die Erbschaft verteilt wird.

Falls der Nachlass nicht ausreicht, haften die Erben nur, wenn sie das Erbe angenommen haben. Wer das Erbe ausschlägt, ist von den Kosten befreit – muss die Ausschlagung aber innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnis des Erbfalls beim Nachlassgericht erklären.

Bei Sozialfällen, wenn kein Vermögen und keine Erben vorhanden sind, übernimmt unter Umständen das Ordnungsamt die Räumung. In diesen Fällen arbeiten wir auch direkt mit Behörden zusammen.

Wohnungsauflösung ohne Erbschein – ist das möglich?

Viele Hinterbliebene fragen sich, ob sie die Wohnung räumen dürfen, bevor der Erbschein vorliegt. Die Antwort: Ja, in den meisten Fällen ist das möglich. Für die Beauftragung einer Wohnungsauflösung benötigen wir keinen Erbschein. Eine Sterbeurkunde und ein Nachweis über das Verwandtschaftsverhältnis oder die Erbenstellung reichen aus. Auch ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll kann als Nachweis dienen.

Ein Erbschein wird erst zwingend, wenn Sie Bankkonten auflösen, Immobilien umschreiben oder gegenüber Behörden als Erbe auftreten müssen. Da die Beantragung eines Erbscheins beim Nachlassgericht mehrere Wochen bis Monate dauern kann, sollte die Wohnungsauflösung nicht davon abhängig gemacht werden – sonst laufen unnötig Mietkosten weiter.

Kosten der Wohnungsauflösung steuerlich absetzen

Die gute Nachricht für Erben: Die Kosten einer Wohnungsauflösung nach einem Todesfall sind in der Regel steuerlich absetzbar. Als Nachlassverbindlichkeiten mindern sie den steuerpflichtigen Erwerb in der Erbschaftsteuererklärung. Das betrifft nicht nur die eigentlichen Räumungskosten, sondern auch Entsorgungsgebühren, Renovierungskosten und die Kosten für eine professionelle Reinigung.

Damit das Finanzamt die Kosten anerkennt, empfehlen wir: Bewahren Sie unsere detaillierte Rechnung sorgfältig auf. Sie enthält eine genaue Aufschlüsselung aller Leistungen. Bei Fragen zur steuerlichen Behandlung sollten Sie einen Steuerberater oder Fachanwalt für Erbrecht hinzuziehen. Einen ausführlichen Ratgeber zu diesem Thema finden Sie demnächst in unserem Ratgeber-Bereich.

Umgang mit Wertgegenständen und persönlichen Dokumenten

Ein zentrales Anliegen in Nachlassfällen ist die Sicherung von Wertgegenständen und wichtigen Unterlagen. Wir gehen hier mit besonderer Sorgfalt vor.

Vor der Räumung sichten wir die Wohnung systematisch und dokumentieren Wertgegenstände: Schmuck, Uhren, Münzsammlungen, Antiquitäten, hochwertige Möbel, Gemälde oder Bücher von Wert. Diese Gegenstände werden separat erfasst und den Erben zur Entscheidung vorgelegt. Alles, was die Erben nicht selbst behalten möchten, können wir über unsere Nachlassverwertung fachgerecht bewerten und vermitteln – der Erlös wird mit den Räumungskosten verrechnet.

Persönliche Dokumente – Testamente, Versicherungsunterlagen, Kontoauszüge, Briefe – werden selbstverständlich vollständig gesichert und an die Erben übergeben. Nichts wird entsorgt, ohne dass die Erben ihr Einverständnis gegeben haben.

Zusammenarbeit mit Nachlassgerichten, Betreuern und Behörden

Nicht immer sind die nächsten Angehörigen die Ansprechpartner. In vielen Fällen beauftragt ein gerichtlich bestellter Betreuer, ein Nachlassverwalter oder ein Nachlasspfleger die Auflösung. Auch Ordnungsämter und Sozialämter gehören zu unseren Auftraggebern.

Für diese professionellen Auftraggeber bieten wir eine strukturierte Zusammenarbeit: dokumentierte Wertermittlung, lückenlose Entsorgungsnachweise, Fotodokumentation des Zustands vor und nach der Räumung sowie rechtssichere Rechnungsstellung. Geschäftsführer Julian Hecht steht als direkter Ansprechpartner zur Verfügung und stellt sicher, dass Fristen und Dokumentationsanforderungen eingehalten werden.

Wenn Sie als Betreuer oder Verwalter regelmäßig mit Wohnungsauflösungen nach Todesfällen zu tun haben, nehmen Sie gern direkt Kontakt mit uns auf. Wir besprechen, wie eine dauerhafte Zusammenarbeit aussehen kann. Falls neben der Wohnungsauflösung auch eine umfangreiche Entrümpelung in Berlin anfällt – etwa bei Kellern, Dachböden oder zugestellten Räumen – übernehmen wir das ebenfalls.

Praxisbeispiel: 2-Zimmer-Wohnung in Steglitz nach Sterbefall

Eine Erbengemeinschaft aus drei Geschwistern hatte uns beauftragt, die Wohnung ihrer verstorbenen Mutter in Steglitz aufzulösen. Die 68 Quadratmeter große Wohnung im dritten Obergeschoss eines Altbaus ohne Aufzug war vollständig eingerichtet. Die Erben lebten in unterschiedlichen Städten und konnten sich nur an einem Wochenende vor Ort treffen.

Wir haben die Besichtigung auf diesen Termin gelegt, damit alle Geschwister dabei sein konnten. Gemeinsam haben wir die persönlichen Gegenstände aussortiert – Fotoalben, Briefe, einzelne Erinnerungsstücke. Einen antiken Sekretär und eine Porzellansammlung haben wir über unsere Verwertung vermittelt. Die Wertanrechnung betrug rund 400 Euro, die direkt von den Räumungskosten abgezogen wurden. Die Räumung selbst war an einem Arbeitstag erledigt. Am Folgetag haben wir die Wohnung besenrein gereinigt und die Schlüssel an die Hausverwaltung übergeben – fünf Tage vor Ablauf der Kündigungsfrist.

Checkliste nach Todesfall: Die wichtigsten Schritte

Wenn ein Angehöriger verstirbt, stehen viele Aufgaben gleichzeitig an. Diese Checkliste gibt Ihnen eine Orientierung, in welcher Reihenfolge die wichtigsten Schritte rund um die Wohnungsauflösung zu erledigen sind:

  1. Sterbeurkunde beantragen – beim Standesamt, möglichst innerhalb der ersten Woche. Sie benötigen mehrere Exemplare für Vermieter, Versicherungen und Banken.
  2. Mietvertrag prüfen – klären Sie die Kündigungsfrist und ob ein Sonderkündigungsrecht nach § 580 BGB besteht.
  3. Vermieter informieren – teilen Sie den Todesfall schriftlich mit und kündigen Sie den Mietvertrag fristgerecht.
  4. Erbfolge klären – gibt es ein Testament? Wer erbt? Bei Unklarheiten: Nachlassgericht kontaktieren.
  5. Persönliche Gegenstände sichern – Dokumente, Fotos, Erinnerungsstücke und Wertgegenstände vor der Räumung entnehmen.
  6. Wohnungsauflösung beauftragen – kostenlose Besichtigung vereinbaren und Festpreisangebot einholen.
  7. Verträge kündigen – Strom, Gas, Telefon, Internet, Versicherungen, Zeitschriften-Abos.
  8. Wohnung übergeben – besenrein an den Vermieter, idealerweise mit Übergabeprotokoll.

Diese Schritte lassen sich nicht immer streng in dieser Reihenfolge abarbeiten – vieles läuft parallel. Wenn Sie uns frühzeitig einbinden, können wir die Auflösung so planen, dass sie sich nahtlos in den Gesamtprozess einfügt. Für Hinterbliebene in Steglitz, Charlottenburg oder Zehlendorf sind wir oft innerhalb von 48 Stunden vor Ort.

Besonderheiten bei Wohnungen von alleinstehenden Personen

Verstirbt eine alleinstehende Person ohne nahe Angehörige, stellt sich häufig die Frage, wer die Auflösung überhaupt veranlasst. In diesen Fällen wird oft ein Nachlasspfleger bestellt, der den Nachlass sichert und verwaltet. Wir arbeiten regelmäßig mit Nachlasspflegern zusammen und kennen die Anforderungen an Dokumentation und Abrechnung.

Ein typisches Szenario: Das Ordnungsamt informiert den Vermieter, dass ein Mieter verstorben ist. Der Vermieter beantragt beim Amtsgericht eine Nachlasspflegschaft. Der bestellte Pfleger beauftragt uns mit der Sichtung und Räumung. In solchen Fällen dokumentieren wir besonders sorgfältig, weil der Nachlasspfleger gegenüber dem Gericht Rechenschaft ablegen muss. Jeder Wertgegenstand wird einzeln erfasst, die Entsorgung wird belegt, und die Rechnung entspricht den Anforderungen der Nachlassbuchhaltung.

Wohnungsauflösung nach Todesfall in allen Berliner Bezirken

Wir sind in ganz Berlin im Einsatz – mit Firmensitz in Zehlendorf und kurzen Anfahrtswegen zu allen zentralen Ortsteilen. In folgenden Bezirken und Ortsteilen führen wir regelmäßig Wohnungsauflösungen nach einem Sterbefall durch:

Steglitz-Zehlendorf (unser Heimatbezirk): Zehlendorf, Steglitz, Dahlem, Lichterfelde, Lankwitz, Wannsee

Charlottenburg-Wilmersdorf: Charlottenburg, Wilmersdorf, Schmargendorf, Grunewald

Tempelhof-Schöneberg: Schöneberg, Friedenau, Tempelhof

Reinickendorf: Frohnau, Hermsdorf, Heiligensee

Treptow-Köpenick: Köpenick

Brandenburg-Umland: Potsdam, Kleinmachnow, Brandenburg & Potsdamer Umland

Auch in Bezirken, die hier nicht einzeln aufgeführt sind, führen wir Wohnungsauflösungen nach einem Todesfall durch. Schildern Sie uns Ihre Situation – wir finden einen Weg.

Den ersten Schritt machen

Ein Trauerfall bringt genug Belastung mit sich. Die Wohnungsauflösung sollte keine zusätzliche Hürde sein. Wenn Sie eine Wohnung nach einem Sterbefall in Berlin auflösen müssen, vereinbaren Sie eine kostenlose Besichtigung – telefonisch unter 030 585 816 730 oder über unser Kontaktformular. Geschäftsführer Julian Hecht und sein Team kümmern sich um alles Weitere, damit Sie sich auf das konzentrieren können, was jetzt wirklich zählt.

Einen Überblick über alle Leistungen der Freiraum-Auflösungen GmbH finden Sie auf der Startseite. Weiterführende Informationen zum Ablauf und zu rechtlichen Fragen finden Sie im Ratgeber zur Haushaltsauflösung nach Todesfall und im Ratgeber zur Erbengemeinschaft.

Wir nehmen uns Zeit für Sie

Keine Eile. Wenn Sie soweit sind, besprechen wir alles in Ruhe.

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Häufige Fragen

Wie schnell müssen wir die Wohnung räumen?

Nach Kündigung des Mietvertrags gilt die gesetzliche Frist von einem Monat zum Monatsende. Solange die Miete gezahlt wird, besteht kein Zeitdruck – allerdings laufen die Kosten weiter. Wir empfehlen, die Auflösung innerhalb von vier bis sechs Wochen nach dem Todesfall einzuplanen.

Können wir vorher persönliche Dinge aus der Wohnung holen?

Selbstverständlich. Wir empfehlen sogar, vor der Besichtigung eine erste Sichtung mit den engsten Angehörigen durchzuführen. Dokumente, Fotos und Erinnerungsstücke sollten nach Möglichkeit vorher gesichert werden. Was bei der Besichtigung noch da ist, sichten wir gemeinsam mit Ihnen.

Was passiert, wenn wir das Erbe ausschlagen?

Wenn alle Erben das Erbe innerhalb der sechswöchigen Frist ausschlagen, fällt der Nachlass an den Staat. In diesem Fall kümmert sich das Ordnungsamt um die Räumung. Eine Erbausschlagung muss beim Nachlassgericht erklärt werden und ist unwiderruflich.

Entsorgen Sie auch Sondermüll?

Ja. Wir entsorgen Farbreste, Lacke, Chemikalien, Medikamente und andere problematische Stoffe fachgerecht und nachweisbar. Die Kosten dafür sind im Festpreisangebot enthalten, sofern sie bei der Besichtigung erkennbar sind.

Brauchen wir für die Wohnungsauflösung einen Erbschein?

Nicht zwingend. Für die Beauftragung einer Wohnungsauflösung reicht in der Regel eine Sterbeurkunde und ein Nachweis über das Verwandtschaftsverhältnis. Ein Erbschein wird erst relevant, wenn Bankkonten aufgelöst oder Immobilien umgeschrieben werden sollen. Wir beginnen die Räumung auch ohne Erbschein, sofern die Berechtigung anderweitig nachgewiesen wird.

Sind die Kosten der Wohnungsauflösung steuerlich absetzbar?

Ja, in vielen Fällen. Die Kosten einer Wohnungsauflösung nach einem Todesfall können als Nachlassverbindlichkeiten in der Erbschaftsteuererklärung geltend gemacht werden. Dazu gehören Räumungskosten, Entsorgungsgebühren und Renovierungskosten. Wir empfehlen, die Rechnung aufzubewahren und einen Steuerberater hinzuzuziehen.

Was macht ein Nachlasspfleger und wann wird einer bestellt?

Ein Nachlasspfleger wird vom Nachlassgericht bestellt, wenn keine Erben bekannt sind oder diese das Erbe noch nicht angenommen haben. Der Pfleger sichert und verwaltet den Nachlass, bis die Erbfolge geklärt ist. Wir arbeiten regelmäßig mit Nachlasspflegern zusammen und kennen die besonderen Dokumentationsanforderungen.

Wie läuft die Auflösung bei einer Erbengemeinschaft ab?

Bei einer Erbengemeinschaft müssen alle Miterben der Auflösung zustimmen. Wir koordinieren die Besichtigung so, dass möglichst alle Beteiligten dabei sein können – auch per Videocall. Die Rechnung kann auf die Erbengemeinschaft ausgestellt werden, und wir dokumentieren alle entnommenen Wertgegenstände für eine transparente Aufteilung.

Muss die Wohnung nach der Räumung renoviert werden?

Das hängt vom Mietvertrag ab. In den meisten Fällen genügt eine besenreine Übergabe, die in unserem Service enthalten ist. Wenn Schönheitsreparaturen vereinbart sind, organisieren wir auf Wunsch auch Malerarbeiten oder eine professionelle Grundreinigung. Bei Unsicherheiten empfehlen wir einen Blick in den Mietvertrag oder eine Rücksprache mit der Hausverwaltung.

Erfahrungen unserer Kunden

5.0
51 Bewertungen

“Wir sind absolut begeistert von der Arbeit von Freiraum-Auflösungen! Vom ersten Kontakt bis zur Durchführung hat alles reibungslos funktioniert. Die Besichtigung ging schnell, die Kommunikation war klar und unkompliziert und der Termin wurde kurzfris…”

M
Martina Reminder
vor 2 Monaten

“Ich habe Freiraum-Auflösungen für eine Entrümpelung beauftragt und war insgesamt sehr zufrieden. Die Kommunikation im Vorfeld war unkompliziert und der Termin wurde zuverlässig eingehalten. Das Team hat zügig gearbeitet und alles ordentlich hinterlas…”

I
isekk 1
vor 2 Monaten

“Vielen Dank an das ganze Team, absolut empfehlenswert! Von der ersten Kontaktaufnahme bis zur fertigen Entrümpelung war einfach alles top organisiert und super freundlich. Das Team hat meine komplette Wohnung inkl. Keller entrümpelt und aufgelöst –…”

M
Malou Ruggaber
vor 2 Monaten

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